CO₂-Berichtspflicht ab 2024: Was Flottenbetreiber jetzt zur CSRD-Richtlinie wissen müssen
Die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Transparenz sind im Unternehmensalltag angekommen – und für viele Flottenbetreiber ab 2024 sogar verpflichtend. Mit der neuen CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) führt die EU einheitliche Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Die CO₂-Berichtspflicht für Fuhrparks spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen mit eigener Fahrzeugflotte? Wer ist betroffen, was muss dokumentiert werden – und wie können Sie Ihre CO₂-Emissionen gezielt senken?
In diesem Beitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen zur neuen Regelung und zeigen, wie Sie mithilfe moderner Fuhrparksoftware nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern zugleich nachhaltiger und effizienter wirtschaften.
Was ist die CO₂-Berichtspflicht im Fuhrpark?
Die CO₂-Berichtspflicht ist Bestandteil der überarbeiteten EU-Richtlinie CSRD und verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre CO₂-Emissionen offenzulegen. Dabei geht es nicht nur um den reinen Ausstoß, sondern auch um Maßnahmen zur Reduktion und deren Wirksamkeit. Besonders im Fokus stehen dabei betriebsbedingte Emissionen durch den Fuhrpark – ein Bereich, der für viele Unternehmen bislang schwer zu beziffern war.
Hintergrund: CSRD ersetzt die NFRD
Die CSRD löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert die Berichtspflichten deutlich. Während die alte Richtlinie nur wenige Großunternehmen betraf, richtet sich die CSRD an eine wesentlich größere Unternehmensgruppe – darunter auch viele Betriebe mit eigenem Fuhrpark, etwa aus Logistik, Pflege, Bau, Außendienst oder Service.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Berichtspflicht gilt EU-weit für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
- Einen Umsatz über 40 Millionen Euro
Schätzungen zufolge sind über 15.000 deutsche Unternehmen betroffen – viele davon mit eigenen Fahrzeugflotten. Auch Tochterunternehmen sind in der Regel berichtspflichtig, sofern sie nicht über einen konsolidierten Konzernbericht abgedeckt sind.
Was müssen Fuhrparkverantwortliche konkret dokumentieren?
Zukünftig müssen nicht nur die Emissionen des Unternehmens (Scope 1 und Scope 2), sondern auch indirekte, durch externe Dienstleister oder den Fuhrpark verursachte Emissionen (Scope 3) erfasst werden. Das betrifft unter anderem:
- CO₂-Ausstoß pro Fahrzeug und Strecke
- Kraftstoffverbrauch
- Kilometerleistung
- Nutzung von Elektrofahrzeugen
- Nachhaltige Reparaturmaßnahmen (z. B. Smart Repair)
- Vermeidung unnötiger Fahrten durch Routenoptimierung
- Elektrifizierungspotenzial des Fuhrparks
Zeitplan: Wann tritt die CO₂-Berichtspflicht in Kraft?
Die Einführung der CSRD erfolgt stufenweise:
- Ab 2024: Berichtspflicht für Unternehmen, die bereits der NFRD unterlagen.
- Ab 2025: Große Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren.
- Ab 2026: Börsennotierte KMU und ausgewählte Finanzunternehmen.
- Ab 2028: Auch große Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassung.
Der erste vollständige Bericht muss jeweils im Folgejahr eingereicht werden.
Ziele der neuen EU-Richtlinie
Die CSRD verfolgt klare Ziele:
- Transparenz über den ökologischen Fußabdruck
- Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen
- Verpflichtung zur Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell
- Langfristige Senkung der CO₂-Emissionen
Insbesondere der Mobilitätssektor steht im Fokus, da er europaweit für rund 20 % der CO₂-Emissionen verantwortlich ist.
Wie kann die Flotte CO₂ effizient einsparen?
Unternehmen mit einem eigenen Fuhrpark können durch gezielte Maßnahmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch massiv Kosten sparen:
- Fahrzeugpooling & Carsharing: Reduziert Leerlauf und verbessert Auslastung.
- Smart Repair statt Teiletausch: Spart Material, CO₂ und Geld.
- Elektrifizierung der Flotte: E-Fahrzeuge stoßen lokal kein CO₂ aus.
- Routenoptimierung durch Software: Weniger Kilometer, weniger Sprit.
- Digitale Fahrzeugübergabe & Inspektion: Papierlos & effizient.
- Digitale Schadenmeldung via App: Spart Fahrten und Kommunikationsaufwand.
Rolle der Fuhrparksoftware bei der CSRD-Umsetzung
Eine professionelle Fuhrparkmanagement-Software wie die von Fleet Mobility Solutions GmbH bietet alle nötigen Funktionen, um die Berichtspflichten effizient und rechtskonform umzusetzen:
- Erfassung und Analyse aller CO₂-relevanten Daten
- Automatisierte Berichte auf Knopfdruck
- Integration von Fahrzeugdaten, Reparaturhistorien und Verbrauch
- Nahtlose Dokumentation nach ESG-Kriterien
- Kostentransparenz durch automatisierte Schaden- und Wartungserfassung
- Echtzeit-Einblicke in Fahrzeugstatus und Emissionswerte
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, müssen mit folgenden Folgen rechnen:
- Bußgelder und Sanktionen
- Reputationsverlust bei Kunden, Partnern und Investoren
- Erschwerter Zugang zu Fördermitteln oder Finanzierung
- Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen
Fazit: Nachhaltigkeit im Fuhrpark jetzt strategisch angehen
Die CO₂-Berichtspflicht ab 2024 ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine Chance für Unternehmen, ihre Prozesse zu modernisieren, Emissionen zu reduzieren und langfristig Kosten zu sparen. Wer frühzeitig auf digitale Tools setzt und seinen Fuhrpark gezielt umstrukturiert, positioniert sich als Vorreiter in Sachen Umweltverantwortung.
Mit der Fleet Mobility Solutions GmbH haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Ihre Fahrzeuge effizient verwaltet, sondern Sie auch in Richtung Nachhaltigkeit begleitet.
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