Digitale Kundenkommunikation in der Werkstatt: Warum Sie jetzt auf vernetzte Prozesse setzen sollten
In Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen steht eines ganz oben auf der Prioritätenliste: Sicherheit. Die DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) definiert verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung beim Einsatz von Fahrzeugen im beruflichen Umfeld. Wer einen Fuhrpark verantwortet, sollte die Inhalte dieser Vorschrift kennen – und umsetzen.
Was ist die DGUV Vorschrift 70?
Die DGUV Vorschrift 70 ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und verpflichtet Unternehmen dazu, gewerblich genutzte Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen und diese Prüfungen zu dokumentieren. Ziel ist es, die Sicherheit der Fahrer:innen zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Vorschrift gilt für alle betrieblich eingesetzten, motorgetriebenen Fahrzeuge – vom Dienstwagen bis zum Gabelstapler, einschließlich Leasing- und privat genutzter Firmenwagen, sofern sie beruflich eingesetzt werden.
Die wichtigsten Pflichten für Unternehmen
- § 34: Unterweisung der Fahrer:innen
- § 35: Eignungsprüfung der Fahrzeugführenden
- § 36: Sicht- und Funktionsprüfung vor Fahrtantritt
- § 57: Jährliche Sicherheitsprüfung durch eine sachkundige Person
Was wird konkret geprüft (§ 57 DGUV 70)?
Die Kontrolle umfasst u. a. Fahrwerk, Reifen, Bremsanlage, Beleuchtung, Sicherheitsausstattung, Innenraum, Umweltkriterien und die Dokumentation. Die Prüfung darf nur durch geschultes Personal oder zertifizierte Dienstleister erfolgen.
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Fazit: Rechtssicher und effizient durch Digitalisierung
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